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Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen 

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kredit­karten oder Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.


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Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung

Dauer-Reisekrankenversicherung

Bei kurzfristigen Urlaubsaufenthalten im Ausland reicht der Abschluss einer zeitweiligen Reise­kranken­ver­si­che­rung in der Regel aus. Ist jedoch ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant, wie zum Beispiel bei einem beruflich bedingten Aufenthalt, dann kann der Abschluss einer Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung sinnvoll sein.

Von einer Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung wird immer dann gesprochen, wenn diese nicht nur für wenige Wochen abgeschlossen werden soll, sondern für einen deutlich längeren Zeitraum. Die Versicherungsdauer lässt sich dabei individuell an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen. Die Versicherungen werden zum Beispiel mit Laufzeiten von einem oder zwei Jahren angeboten, genauso wie dauerhafte Reise­kranken­ver­si­che­rungen, die für unbegrenzte Dauer gültig sind. Bei einer solchen Reise­kranken­ver­si­che­rung wird keine Höchstdauer vereinbart, sondern der Versicherte kann diese auf Dauer nutzen und, sobald diese nicht mehr benötigt wird, auch kündigen.

Durch den Abschluss einer Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rung ist der Versicherte auch langfristig im Ausland krankenversichert, wodurch ein lückenloser Kranken­ver­si­che­rungsschutz besteht. Das kann immer dann sinnvoll sein, wenn der bestehende Schutz der Kranken­ver­si­che­rung, wie zum Beispiel der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, nicht ausreicht, um die Kosten für Behandlungen im Ausland zu decken. Oftmals müssten Patienten im Ausland dann viele Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Besteht kein Versicherungsschutz, dann sind in den Fällen die Kosten als Privatpatient zu tragen. Wurde allerdings eine Reise­kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen, dann übernimmt diese Versicherung die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen für Erkrankungen, die plötzlich während des Aufenthalts aufgetreten sind und auch für Behandlungen infolge eines Unfalls. Auch notwendige Operationen sind im Versicherungsumfang inbegriffen. Zugleich können der Rücktransport sowie Bergungs-, Rettungs- oder Überführungskosten im Krankheits- bzw. Todesfall mitversichert werden.

 


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